Für Sie kommt es nicht nur darauf an, das Ziel zuverlässig zu erreichen. Sie müssen auch den Weg dorthin genau dokumentieren. Damit das reibungslos funktioniert, führen wir die anstehende Prüfung Ihres analogen oder digitalen Fahrtenschreibers für Sie durch – präzise und schnell. Dazu gehört auch die vorgeschriebene Verdachtsprüfung des Gesetzgebers.
Über die gesetzliche Prüfung hinaus, die alle zwei Jahre durchgeführt werden muss, gibt es übrigens weitere Gründe für eine Prüfung, die wir gerne für Sie übernehmen:
- Nach jedem Einbau und jeder Reparatur der Fahrtenschreiber- oder Kontrollgeräteanlage
- Nach jeder Änderung der Wegdreh- oder Wegimpulszahl
- Bei Änderung des wirksamen Reifenumfanges
- Wenn die UTC-Zeit von der korrekten Zeit um mehr als 20 Minuten abweicht
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Serviceberater.