Damit Ihr gewerblich genutztes Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Als Gewerbetreibender haben Sie die Pflicht1, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand kontrollieren zu lassen. Wer der sogenannten Unfallverhütungsvorschrift (UVV) nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Ihr Volkswagen Nutzfahrzeuge Service Partner hat die geforderte Sachkunde und sorgt mit der Ausstellung des UVV-Prüfberichtes dafür, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften der UVV entspricht.
Wir prüfen Ihr Fahrzeug auf Arbeits- und Verkehrssicherheit. Folgende Prüfpunkte werden dabei besonders berücksichtigt: